Jedes Objekt ist schützungswürdig und unterliegt alleine dem Eigentümer die Wertbetrachtung einzustufen. Aufgrund dieser Einstufung beginnt unsere Arbeit. SKiB möchte grundsätzlich den Grundaufbau des Objektes nicht verändern z.B. bei der Auswahl der V2A Spitzen V-förmige oder U-förmige einzusetzen um die Optik möglichst gleich zu halten. SKiB möchte Werte erhalten und nachhaltig schützen. Kooperationsarbeiten bei Sanierungsmaßnahmen werden wie z.B. zwischen Maler, Bauschutzgestalter und SKiB keine Probleme darstellen. Eine zeitliche Gewerkplanung wird gewährleistet.